Wichtige Telefonnummern
Schulsozialarbeiter Tel. 0151 / 56911171 Herr Gérard
Regionale Schulberatungsstelle Tel. 02271 / 83 17 4 Frau Janßen, Frau Pronobis
Erziehungsberatung Pulheim Tel. 02238 / 808-118 Frau Duell und Team
Jugendamt Pulheim Tel. 02238 / 808-310 Herr Großhennrich und Team
Polizeidienststelle Pulheim Tel. 02238 / 96 50 30 Bezirksbeamter
Kinder- und Jugendtelefon Tel. 0800 / 1 11 03 33
(Kummernummer für Kinder) Mo. – Sa. 14.00 – 20.00 Uhr
Durchgangsarzt (Unfallarzt) Tel. 02238 / 5 73 00 Herr Dr. Bardakcioglu
Pulheimer Sport-Club (PSC) Tel. 02238 / 71 27
SPZ Kerpen Tel. 02273 / 91 57 -0
(Sozialpädriatisches Zentrum spz.rhein-erft-kreis.de
Rhein-Erft-Kreis)
Stadtbücherei Pulheim Tel. 02238 / 808 -165 www.stadtbücherei.pulheim.de
Katholische öffentliche Bücherei Tel. 02238 / 964276
St. Kosmas und Damian www.koeb.kosmas-und-damian.de
Benutzerordnung unserer Schulbibliothek
Du bist ein Schulkind an der Grundschule am Buschweg. Deshalb darfst du kostenlos unsere Bibliothek benutzen und dir Bücher ausleihen.
Bei der Ausleihe gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Lies dir diese Regeln am besten mit deinen Eltern durch. Am Ende unterschreibst du mit deinen Eltern, dass du diese Regeln kennst und sie einhalten wirst.
AUSLEIHE
1. Du bekommst einen Leseausweis. Dieser bleibt jedoch in der Bücherei, damit du ihn nicht verlierst. Hast du dir ein Buch ausgesucht, wird es auf diesen Ausweis verbucht. Nur du selbst darfst dir ein Buch ausleihen und auf deinen Ausweis buchen.
2. Die Leihfrist für ein Buch beträgt vier Wochen. Hast du das Buch dann noch nicht durchgelesen, kannst du die Leihfrist um eine Woche verlängern lassen. Dafür musst du mit dem Buch vor Ablauf der Leihfrist das Buch neu verbuchen lassen.
3. Wenn du das Buch nicht rechtzeitig zurückgibst, bekommst du eine Mahnung. Nach der 2. Mahnung muss das Buch ersetzt werden.
4. Damit alle Kinder lange Freude an den Büchern haben können, musst du sehr sorgfältig mit den Büchern umgehen.Du darfst nicht hineinschreiben, Seiten umknicken oder herausreißen. Natürlich liest du auch nicht wäjrend des Essens in einem Buch.
5. Falls du doch einmal ein Buch beschädigt hast, musst du dies bei der Rückgabe mitteilen. Die Schule entscheidet dann, ob deine Eltern das Buch durch ein neues Buch ersetzen müssen.
6. Wenn du ein ausgeliehenes Buch verlierst, müssen deine Eltern das Buch ersetzen.
7. Wenn du nach dem vierten Schuljahr oder durch Umzug unsere Schule verlässt, musst du vorher das ausgeliehene Buch und den Leseausweis zurückgeben.
8. Ein Buch, das du ausgeliehen hast, darfst du nicht weiterverleihen. Denn wenn ein Buch unter deinem Namen verbucht ist, bist du auch für diese Buch verantwortlich.
VERHALTEN IN DER BIBLIOTHEK
9. Wenn du dir in unserer Bibliothek Bücher aussuchen willst, darfst du nur leise sprechen, damit die anderen Kinder nicht gestört werden.
10. Natürlich nimmst du keine Getränke und Lebensmittel mit in die Bücherei, da sonst die Bücher schmutzig werden könnten.
11. Du darfst dir auch ein Buch aussuchen und es in der Leseecke anschauen. Anschließend musst du es aber wieder in das richtige Regal stellen. Du darfst erst ein Buch aus dem Büchereiraum mitnehmen (entleihen), wenn es verbucht wurde. Dies gilt auch, wenn ein Buch kurz für den Unterricht (z.B. ein Sachbuch) benötigt wird.
anerkennung_der_benutzungsordnung_der_schulbibliothek_der.pdf